Terms & Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bonusclaimora GmbH, Stand: Juli 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Bonusclaimora GmbH, Friedrichstraße 101, 10117 Berlin (nachfolgend „Bonusclaimora") und ihren Kunden über die Organisation und Durchführung von Casino-Events, die Vermietung von Spiel- und Eventequipment sowie die Bereitstellung von Personal.
2. Vertragsabschluss
Angebote von Bonusclaimora sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Buchungsanfragen über die Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Bei allen Spielangeboten wird ausschließlich mit wertlosen Spieljetons gespielt; ein Einsatz oder Gewinn von Echtgeld ist ausgeschlossen. Die Events richten sich an Personen ab 18 Jahren.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Festpreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Bei Buchung ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts fällig, der Restbetrag spätestens 14 Tage nach dem Event. Anfahrtskosten außerhalb von Berlin werden gesondert ausgewiesen.
5. Stornierung und Umbuchung
- Bis 30 Tage vor dem Event: kostenfreie Stornierung
- 29 bis 14 Tage vor dem Event: 30 % des Auftragswerts
- 13 bis 7 Tage vor dem Event: 50 % des Auftragswerts
- Weniger als 7 Tage vor dem Event: 80 % des Auftragswerts
Umbuchungen sind bis 14 Tage vor dem Termin einmalig kostenfrei möglich, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt einen geeigneten, ebenen Aufbauplatz mit Zugang und Stromanschluss bereit. Für Schäden am Equipment, die durch Gäste des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Der Kunde sichert zu, dass die Veranstaltung im Einklang mit den geltenden behördlichen Auflagen steht.
7. Haftung
Bonusclaimora haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht im gesetzlichen Rahmen.
8. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, extreme Wetterlagen) sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.